Politik, Banken und Förderstellen arbeiten mit Hochdruck an der Sicherstellung der Liquidität von Hotel- und Tourismusbetrieben. In der Praxis zeigt sich aber, dass die Umsetzung der von der Politik gewünschten Maßnahmen nicht ganz so einfach gestaltet wird, da den Banken in den vergangenen Jahren ein starkes Regulativ auferlegt wurde, das jetzt nicht von heute auf morgen rückgängig gemacht werden kann.
Dieses Dokument wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der gelisteten Informationen.
Die folgende Darstellung beruht auf Input zahlreicher mrp hotels Kunden aus der Hotelbranche welche Liquiditätshilfen beantragt haben. Dem vorausgestellt wird, dass mrp Kunden und auch mrp selbst, feststellen, dass Banken, Förderstellen etc. nach jeweils bestem Wissen und Gewissen mit Hochdruck an praktikablen, zukunftsfähigen Lösungen für die Branche arbeiten, um ein Unternehmens- und damit auch Arbeitsplatzsterben zu verhindern. Dabei soll untenstehende Auflistung eventuell nicht berücksichtigte Themenfelder aufzeigen und zum Nachbessern anregen.
Das Dilemma der Banken
- Die Bank übernehmen für die Förderinstitute die Überprüfung der Kriterien des Unternehmensreorganisationsgesetzes (URG) – dies geschieht über die Risk-Abteilungen der Bank, welche mit der Antragslast zu kämpfen haben.
- Teilweise werden von den Banken strengere Kriterien angesetzt, als von den Förderinstituten verlangt (zB die Erfüllung beider URG-Kriterien).
- Zum einen bleiben Fortführungsprognosen oftmals unbeachtet, da im Moment zu wenig Zeit vorhanden ist diese eingehend zu prüfen, insbesondere da die Zukunft ungewiss ist. Zum anderen wollen die Förderinstitute und Banken sicherstellen, dass Garantien / Kredite in drei bis fünf Jahren zurückgeführt werden können.
- Die Banken
fürchten:
- in der Masse um deren 20% Haftungsanteil. Die Politik berichtet, dass 20 % des Haftungsanteil von den Banken getragen wird; teilweise wird versucht diese an den Kreditnehmer auszulagern.
- dass Auszahlungen genehmigt werden, welche vielleicht nicht den Förderrichtlinien entsprechen und am Ende möglicherweise von der Haftungsseite regressiert werden.
- Unternehmen mit bereits bestehendem Fremdkapitalverpflichtungen bei der Hausbank klar im Vorteil sind, da die Bank bereits ein Obligo hat. Kunden mit einem einfachen Girokonto, ohne Bankfinanzierung, müssen somit ein Institut finden, welches das Risiko übernimmt.
- Es ist davon auszugehen, dass der Notfallfonds über ein bankenunabhängiges Vehikel ausgezahlt wird, sodass die oben genannten Effekte minimiert werden.
Problemstellung URG-Richtlinien
- Sowohl ÖHT als auch AWS weisen darauf hin, dass ein Betrieb unter das URG fällt, wenn beide Kriterien (8% EK-Quote und mehr als 15 Jahre fiktive Schuldentilgungsdauer) erfüllt sind – also die Erfüllung von einem der Kriterien sollte ausreichen um Garantien zu bekommen – diese Einschätzung wird teilweise bei den Banken nicht geteilt.
- Die Kriterien sind trotz URG nicht nachhaltig definiert. Ein Unternehmen, welches in der Bilanz 2018 die Kriterien erfüllt, bekommt eine Corona-Förderung. Diese Vermögensdarstellung hat mit dem Zustand des Unternehmens aus heutiger Sicht jedoch nichts zu tun.
- Unternehmen in der Gründungs- oder Anfangsphase erfüllen möglicherweise die Kriterien bis 2018 oder 2019 noch nicht – oder die Bilanz aus dem Jahr2019 ist noch nicht finalisiert. Zusätzlich wird oftmals ein Rating von den Banken abgefragt, welches die einjährige Ausfallswahrscheinlichkeit des Unternehmens beinhaltet. Neue Unternehmen, welche erst 2019 gegründet wurden und Anlaufverluste in der Bilanz aufweisen, können diese Kriterien oftmals nicht erfüllen, bzw. verfügen über kein entsprechendes Rating.
- Eine Abweisung des Kreditantrages ist die Folge.
Das Problem der Kapazitäten von Banken bzw. Förderinstituten
- Bei den zahlreichen Anträgen kann in dieser kurzen Zeit kein Institut Fortführungsprognosen auf Plausibilität überprüfen. Dies hat den Hintergrund, dass niemand in der Lage ist, einen belastbaren und entsprechenden Forecast zu erstellen.
- Derzeit erfolgt die Freigabe der Kreditmittel auf Basis der Erfüllung der Kennzahlen aus der Bilanz des Jahres 2018.
Das Problem des Fördersystems – das Hoffen auf die richtige Förderplattform
- Bonität schlecht, Hausbank vergibt keine Kredite, ÖHT Förderung wurde abgewiesen, für Härtefallfonds ist das Unternehmen jedoch zu klein – was nun?! Betriebe die durch das Strukturraster der Regierungshilfen (aus welchen Gründen auch immer) fallen, können aktuell (Stand Ende März) nichts unternehmen.
- Nachdem die Rechtsprechung aktuell bei der Insolvenzanmeldung von einer 120 Tages Frist ausgeht, ist innerhalb dieser Frist von einer bloßen Zahlungsstockung auszugehen und eine Zahlungsunfähigkeit nicht geltend gemacht werden kann.
- Der gerade in Ausarbeitung befindliche Notfallfonds (dotiert mit EUR 15 Mrd.) wird hier einiges an Klarheit schaffen und die Liquidität – bei gesunden Unternehmen – nachhaltig sichern.
Das Problem Fremdkapital
- Alle derzeitigen Förderprogramme sind auf Stundungen, Haftungen und Kreditvergaben aufgebaut. Dies bedeutet bei Ausnützung der einer Förderung eine weitere Verschlechterung der Eigenkapitalquote sowie eine Verschlechterung der allgemeinen Bonität.
- Es wird schwierig werden, gestundeten Beträge nach Re-Opening des Unternehmens zurückzuführen, da insbesondere im Tourismus- und Hotelgewerbe das Geschäft zeitlich versetzt anlaufen wird.
Das Problem des Zinssatzes
- Der Zinssatz für Förderkredite ist nicht einheitlich festgelegt. Teilweise wurden schon über 2,0% Zinssatz ausgerufen – trotz 80% Haftungsübernahme durch die Förderstelle.
- Es ist davon auszugehen, dass Zinsen teilweise auf Länderebene übernommen werden oder unter 1,0% fallen.
Das Problem Antragsbearbeitung / Auszahlungsgeschwindigkeit
- Per Stand Ende März sind nach und nach erst Förderungen/Haftungsübernahmen freigegeben worden. Bisher wurde nur eine geringe Summe ausgezahlt. So werden Unternehmer, welche die Belegschaft auf Kurzarbeit angemeldet haben, bestraft.
- Die Unternehmen müssen die vollen Personalkosten bezahlen und schwächen damit die Liquidität des Unternehmens nachhaltig. Eine Rückzahlung durch das AMS (Arbeitsmarktservice) wird weiterhin mit einer Frist von 90 Tagen angegeben.
Das Post-Krise Unternehmen
- Auch geförderte Kredite müssen zurückgezahlt werden, aber das Geschäft des Tourismus- und Hotelgewerbes ist stark von exogenen Faktoren wie z.B. Grenzöffnungen, Airlines oder allgemeiner Reisestimmung abhängig.
Andere Länder haben hier bessere Varianten entwickelt, Beispiel Schweiz:
- 100% Haftungsübernahme durch Bund bis 500.000 Franken, Zinssatz 0,0 %
- 85% Haftungsübernahme durch Bund bis 20 Millionen Franken, Zinssatz 0,5 %
Ansprechpartner Förderungen

Mag. Martin Schaffer
m +43 664 625 3683